Ausnahmegesetze / Republikschutzgesetze

1894 in Frankreich und Italien nach anarchistischen Attentaten erlassen. Am 18.7.1922 werden Ausnahmegesetze im Deutschen Reich gegen die Stimmen der KPD, DNVP und BVP beschlossen. Ziel ist der Kaltstellung monarchistischer Bestrebungen. Bayern sieht in dem Inkrafttreten einen Eingriff in seine Hoheitsrechte und erläßt eine eigene Notverordnung. Sept. 1923 wird der Vollzug des Republikschutzgesetzes in Bayern ausgesetzt. Grund sind die Zusammenstöße zwischen Rechts- und Linksradikalen. Gesetz "zum Schutz der Republik" im Juli 1929 außer Kraft.

Seite

Bismarck im Reichstage

8, 127, 1026

Seite

Zeichnung ohne Titel

11, 213, 1781

Seite

Die nationalliberale Hexenküche

11, 216, 1809

Seite

Der Umsturz

11, 216, 1810

Seite

Staatliche Fürsorge und Arbeitslosigkeit

11, 217, 1817

Seite

Stammbuchblätter zum Andenken an das Jahr 1894

12, 220, 1848

Seite

Die Drohnen

29, 668, 7406

Seite

Herrenhäusler-Weisheit

29, 668, 7407

Seite

Hurra für Gott, König und Vaterland!

29, 669, 7421

Seite

Wirkung des Schutzgesetzes für die Republik

39, 940, 10577

Seite

Ausnahmezustands-Wahlen

41, 7, 73

Seite

Unter dem Ausnahmezustand...

41, 7, 83

Seite

Freie Bahn dem Nichtigen

44, 18, 216

Seite

Deutschnationaler Monarchismus

44, 22, 253

Seite

Wilhelm

44, 22, 259

Seite

Hergt an Wilhelm

44, 22, 263

Seite

Der tiefere Grund

44, 23, 276

Seite

Geisterstunde im Berliner Schloß

44, 27, 5

Seite

Der Bürgerblock-Pott

44, 34, 1

Seite

Der neue Paragraph

44, 38, 2

Seite

Freude in Doorn

46, 19, 5

Seite

Das bittere Unrecht

46, 23, 4

Seite

Das Republikschutzgesetz

46, 25, 12

Seite

Das Republikschutzgesetz

47, 1, 16