Überwachungskommission / Reparationskommission ("RepKo")

Wird nach dem Ersten Weltkrieg durch die Versailler Verträge zur Überwachung der Reparationszahlungen eingesetzt. Hat die Kompetenz, den Wert der Reparationsgüter festzusetzen.

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Argumente

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Der "beste Gerichtsvollzieher"

41, 34, 418