Überwachungskommission / Reparationskommission ("RepKo")
Wird nach dem Ersten Weltkrieg durch die Versailler Verträge zur Überwachung der Reparationszahlungen eingesetzt. Hat die Kompetenz, den Wert der Reparationsgüter festzusetzen.
Der "beste Gerichtsvollzieher"
41, 34, 418