Fällt grundsatzmäßig bei der Verehelichung der Fürstentöchter an. 20.12.1904 genehmigt der Landtag von Mecklenburg-Schwerin 73 T Mark Prinzessinnensteuer für die Hochzeit von Cecilie zu Mecklenburg-Schwerin mit dem deutschen Kronprinzen Wilhelm.
23, 518, 5054
Hochzeiten, Geburten, Jubiläen im Kaiserhaus