Jesuiten / Jesuitengesetze

Männerorden, 1534 von Ignatius von Loyola gegründet. 1773 verboten. Im Deutschen Reich ist den Jesuiten per Gesetz seit 1872 jegliche Aktivität untersagt. Der Katholikentag in Aachen fordert 1912 die Aufhebung dieser Gesetze. Die Bayrische Regierung sucht schon seit längerem durch Erlasse dieses Gesetz aufzuweichen. Am 8.3.1904 wird §2 in Bayern aufgehoben und die Ausweisung der Jesuiten somit nicht mehr praktiziert. 1912 werden die Nationalliberalen gegen die bayrische Praxis durch eine Anfrage im Reichstag initiativ. Im August wird auf dem Katholikentag in Aachen die Aufhebung der Jesuitengesetze gefordert, die jedoch erst 1917 vollzogen wird.

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Zeichnung ohne Titel

20, 441, 4072

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Zeichnung unten

20, 440, 4057

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Zeitschwingen

5, 50, 395

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Zentrum ist Trumpf

16, 328, 2927

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Zu spät!

7, 97, 770

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Zur Aufhebung des Jesuitengesetzes

21, 455, 4233

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Zur Aufhebung des §2 des Jesuitengesetzes

21, 462, 4321