Bundesrat (1871-1918), Reichsrat (1919-1933)

Oberstes Reichsorgan (nur theoretisch, nicht faktisch), Gesetzgebung und bestimmte Beschlüsse des Kaisers unterliegen der Zustimmung. Vertretung der 25 Länder unter Vorsitz des Reichskanzlers. Vertreter werden von den Landesregierungen entsandt. Zahl der Vertreter hängt von der jeweiligen Einwohnerzahl ab.