Sächsisches Wahlrecht
Im März 1896 wird in Sachsen als Reaktion auf die sozialdemokratischen Wahlgewinne das Pluralwahlrecht eingeführt. Dies bedeutet eine deutliche Bevorzugung wohlhabender Wähler.
1909 mobilisieren die Sozialdemokraten Protestdemonstrationen.
Erinnerungsblatt an den 17. Januar 1909 in Dresden
26, 589, 6121
Lex Falkenhayn
26, 609, 6436
Lied des sächsischen Konservativen
26, 610, 6458