Sächsisches Wahlrecht
Im März 1896 wird in Sachsen als Reaktion auf die sozialdemokratischen Wahlgewinne das Pluralwahlrecht eingeführt. Dies bedeutet eine deutliche Bevorzugung wohlhabender Wähler.
1909 mobilisieren die Sozialdemokraten Protestdemonstrationen.
De säch'sche Wahlreform
25, 566, 5755
Pluralwahl mit Bildungsstimmen
25, 576, 5912