Sächsisches Wahlrecht
Im März 1896 wird in Sachsen als Reaktion auf die sozialdemokratischen Wahlgewinne das Pluralwahlrecht eingeführt. Dies bedeutet eine deutliche Bevorzugung wohlhabender Wähler.
1909 mobilisieren die Sozialdemokraten Protestdemonstrationen.
Rechen-Exempel
10, 187, 1551
Nieder mit dem allgemeinen Stimmrecht!
10, 190, 1578
Die Freisinnigen
10, 192, 1597