Sozialistengesetze (§28) / Sozialistenprozesse

"Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie". Bismarck versucht, die sozialdemokratische Bewegung durch Tätigkeitsverbote handlungsunfähig zu machen. Ausnahmegesetz tritt im Oktober 1878 in Kraft und wird bis 1890 immer wieder verlängert. Bismarck scheitert am 25.1.1890 mit dem Versuch, das Gesetz unbegrenzt verlängern zu lassen. Nach der Wahl 1890 enden die Gesetze und die sozialdemokratische Bewegung kanalisiert sich in der Grüdung der Partei SPD

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Lieber Jacob!

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Hobelspähne

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Elegie der "Kölnischen Zeitung" am Grabe des † Sozialistengesetzes

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Heiteres und Ernstes

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