Altersversorgung / Rentenversicherung / Rentenreform

Am 24.5.1889 stimmt der Reichstag dem Gesetz zur "Renten- und Invaliditätsversicherung" zu. Der Anspruch muß zunächst durch die Arbeiter selbst durch Erwerb und Sammeln von Klebemarken dokumentiert werden. ("Klebegesetz"). Invalidenversicherungs- und Altersversorgungsgesetz tritt Januar 1900 in Kraft

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Postalische Neuerung

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Guter Klebzweck

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