Altersversorgung / Rentenversicherung / Rentenreform

Am 24.5.1889 stimmt der Reichstag dem Gesetz zur "Renten- und Invaliditätsversicherung" zu. Der Anspruch muß zunächst durch die Arbeiter selbst durch Erwerb und Sammeln von Klebemarken dokumentiert werden. ("Klebegesetz"). Invalidenversicherungs- und Altersversorgungsgesetz tritt Januar 1900 in Kraft