Motu proprio "Quantavis diligentia"
1911. Bedroht im Falle einer Ladung von katholischen Priestern vor Gericht den (katholischen) Priester mit Exkommunikation. Nach scharfen Reaktionen bekundet der Vatikan, daß die Regelung nicht für das Deutsche Reich Geltung habe.
Das motu proprio
29, 664, 7335
Petrus und sein Stellvertreter
29, 664, 7341
Nach dem päpstlichen Erlaß
29, 665, 7351