Wahlkampf
Die Öffentlichkeit gewöhnt sich offenbar nur schwer an wortgewaltiige Eigenwerbungen der Parteien und bleibt grundsätzlich mißtrauisch. In Bayern wird eine Verordnung erlassen, die immerhin das Tragen von Waffen im Wahlkampf verbietet.
Des Spießbürgers Wahl-Jammer im Jahre 1887
4, 38, 301
Bemerkungen zur Reichstagswahl
4, 39, 311