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Realpersonen
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Altersversorgung / Rentenversicherung / Rentenreform
Am 24.5.1889 stimmt der Reichstag dem Gesetz zur "Renten- und Invaliditätsversicherung" zu. Der Anspruch muß zunächst durch die Arbeiter selbst durch Erwerb und Sammeln von Klebemarken dokumentiert werden. ("Klebegesetz"). Invalidenversicherungs- und Altersversorgungsgesetz tritt Januar 1900 in Kraft
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-n.
Personengruppe:
Unerschlossenes Pseudonym/Alias
Verzeichnet als:
Autor im »Wahren Jacob« (1)