Wahlkampf
Die Öffentlichkeit gewöhnt sich offenbar nur schwer an wortgewaltiige Eigenwerbungen der Parteien und bleibt grundsätzlich mißtrauisch. In Bayern wird eine Verordnung erlassen, die immerhin das Tragen von Waffen im Wahlkampf verbietet.
Seifenblasen
24, 535, 5307
Lieber Jacob!
24, 535, 5307
Zeichnung ohne Titel
24, 535, 5315