Deutscher Landwirtschaftsrat

1871 gegründet zum Zweck der Wahrnehmung landwirtschaftlicher Interessen in deutschen Reich. Hat vornehmlich gutachterliche Funktion. Besteht aus 75 Ageordneten und Vertretern "behördlich anerkannter" landwirtschaftlicher Vertretungen.

Seite

Lied des Reichskanzlers

28, 644, 7018