Maltzahn-Gültz, Helmuth Frh. v.

Arthur Becker prozessiert gegen ihn, woraufhin er wegen Rechtsverstößen zurücktreten muß. Auch Becker erhält eine Gefängnisstrafe wegen Beleidigung.

: 6.1.1840 (Gültz)

: 11.2.1923 (ebd.)

Seite

Andere Länder, andere Sitten oder Kultur und Barbarei

10, 188, 1560

Seite

Au!

7, 104, 831

Seite

Aus der politischen Wurstküche

10, 177, 1464